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Allgemeine Verkaufsbedingungen

BUUR ASSOCIATES B.V.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  1.      Für alle Verkäufe, Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Verkaufsbedingungen. Diese sind für  beide Parteien bindend unter Ausschluss von anderslautenden Bedingungen des Käufers, es sei denn, dass Abänderungen durch den Verkäufer schriftlich akzeptiert wurden. Durch seine Bestellung erklärt der Käufer, diese Bedingungen zu kennen und ohne Vorbehalt zu akzeptieren.   2.      Alle Vereinbarungen, die kraft dieser Bedingungen abgeschlossen werden, unterliegen dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten im Bezug auf diese Vereinbarung werden durch das zuständige Gericht in Haarlem geschlichtet. Der Verkäufer kann den Käufer jedoch nach freier Wahl vor das Gericht von dessen Geschäftssitz bzw. von dessen Wohnort bestellen, wohl oder nicht unter Anwendung der Gesetze des Landes, in dem der Käufer seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat. 3.      Sämtliche Angebote sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde. 4.      Lieferung und Übergang des Risikos erfolgen durch Übergabe der Waren an den Spediteur oder, falls die Waren vom Käufer abgeholt bzw. durch den Verkäufer gebracht werden, durch das Inempfangnehmen der  Waren durch den Käufer bzw. bei der Ablieferung im Lager des Käufers. Der Verkäufer trägt dieTransportkosten           bis zur niederländischen Grenze. Die Abfertigung dort geht zu Lasten des Käufers. Falls die Lieferung vom Abruf durch den Käufer abhängt und dieser mit dem Abruf im Verzug ist, so gilt als Lieferdatum der letzte Tag der vereinbarten Abruffrist bzw. Lieferfrist.  5.      Nach Verstreichen der (vereinbarten) Lieferfrist bzw. des -datums, tritt automatisch eine Nachlieferungsfrist von  2 Wochen in Kraft.  6.      Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Aufträge ohne Einschaltung des Gerichtes nach eigener Wahl ganz           oder teilweise zu stornieren oder aber Vorauskasse für die noch zu verrichtenden Lieferungen zu fordern, falls: a.       er die sich aus den betreffenden Aufträgen ergebenden Kreditrisiken bei einem von ihm zu bestimmenden Kreditversicherer nicht oder unzulänglich decken kann; b.      die finanzielle Situation des Käufers sich verschlechtert, ehe der Auftrag bzw. die Aufträge ganz oder teilweise ausgeführt ist (sind).   7.      a.       Beanstandungen können nur dann geltend gemacht werden, falls sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der                       Waren schriftlich und deutlich beschrieben hem Verkäufer eingegangen sind und falls die Waren sich noch in dem                     Zustand befinden, in dem sie geliefert wurden. 
         b.       Begründete Reklamationen der Endverbraucher können Sie bis zu 3 Monate nach Empfang der Waren an den Verkäufer retournieren.          c.       Die reklamierten Waren sollten deutlich gekennzeichnet, aber ohne Nadeln, an den Verkäufer zurückgesandt werden.          d.       Reklamationen, die noch Sicherheitsetiketten haben, können wir nicht bearbeiten.          e.       Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden.          f.       Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer die Wahl, die Waren gutzuschreiben oder nachzubessern                    oder Mängelfreie Ersatzwaren zu liefern, und zwar innerhalb von dreissig Tagen nach Empfang der Rücksendung.   8.     Der Käufer kann im Fall von Nichtlieferung, nicht rechtzeitiger bzw. nicht korrekter Lieferung keinen Schadenersatz beanspruchen, es sei denn, dass diese die Folge von Absicht oder grobem Verschulden seitens des Verkäufers ist.   9.     a.        Die Bezahlung des Kaufpreises muss in Beverwijk, Niederlande, auf ein vom Verkäufer zu benennendes Konto                     erfolgen.         b.        Bezahlung pro Scheck ist nur für Kunden aus den VK und Nordirland möglich. Der Scheck muss vom Kunden direkt an folgende Adresse geschikt werden:                    ING EBD                    P.O. Box 18448                    London EC2M 2XL                    An Buur Fashion in Beverwijk, Holland geschickte Schecks werden nicht akzeptiert.         c.        Zahlungen werden in jedem Fall zum Ausgleich der ältesten fälligen Forderungen verwendet.         d.        Bei Zahlung über eine Bank gilt als Datum der Zahlung der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers. Bei Scheckzahlung gilt als Zahlungsdatum der Tag, an dem der Scheck durch den Verkäufer eingelöst wurde.         e.        Der Käufer, der nicht spätestens am Fälligkeitstage gezahlt hat, ist - ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf - dem Verkäufer gegenüber im Verzug.                                f.             Jede Zahlungsverzögerung verpflichtet den Käufer zur Zahlung eines Säumniszuschlags von höchstens 1,5% pro Monat oder für jeden angefangenen Monat, unbeschadet einer pauschalen Kostenerstattung von höchstens 15% der nicht oder nicht fristgerecht gezahlten Rechnungsbeträge, gemäß den Handelsbräuchen im Land der Käufers.         g.        Falls der Käufer mit der Zahlung im Verzug ist, so ist der Verkäufer berechtigt, für alle noch auszuführenden Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung der Waren oder eine Garantie für rechtzeitige Zahlung zu verlangen, den Vertrag ganz oder teilweise zu stornieren, oder die weitere Ausführung des Auftrages einzustellen, bis sämtliche fälligen Rechnungsbeträge ausgeglichen sind.   10.    a.       Der Käufer hat das Recht, die Bestellung innerhalb von 8 Tagen kostenlos zu stornieren. Wenn es für eine rechtzeitige Lieferung nötig sein sollte, dass die Produktion der Bestellung innerhalb von 8 Arbeitstagen nach dem Zustandekommen der Vereinbarung beginnt, verfällt dieses Recht.          b.       Der Verküfer hat das Recht, bei einer Stornierung der Bestellung nach 8 Tagen 25% Stornierungskosten (einschlieβlich MwSt.) in Rechnung zu stellen. Wenn die schon entstandenen Kosten plus Gewinnausfall den auf diese Weise bestimmten Betrag übersteigen, wird die Vergütung aufgrund der tatsächlich entstandenen Kosten plus Gewinnausfall bestimmt.   11.    Sämtliche gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis die Bezahlung sämtlicher - auch der noch nicht fälligen Rechnungen erfolgt ist. Solange der Verkäufer noch etwas zu fordern hat, ist dieser berechtigt, die Waren zurückzuholen, und der Käufer ist nicht berechtigt, Waren des Verkäufers, gleich in welcher Form (zur Sicherung) an Dritte zu übertragen oder Dritten in Konsignation zu geben. Für aufgrund dieses Artikels zurückgenommene Waren wird der Käufer kreditiert zum Marktwert dieser Waren am Tage der Rücknahme.   12.    Höhere Gewalt, durch die die Ablieferung der Waren verzögert oder verhindert wird, entbindet den Verkäufer von  der Verpflichtung zur termingerechten Lieferung und gibt im übrigen keinen Anlass zu irgendwelcher Haftung des Verkäufers. Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die sich der Einflussnahme durch den Verkäufer entziehen, wie - jedoch nicht beschränkt auf -: Krieg, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen beim Verkäufer, gleich welcher Art, Störungen in der normalen Belieferung des Verkäufers mit Grund- und Hilfsmaterialien sowie eine Stagnierung des Transportes von Produkten mit vom Verkäufer gewählten Beförderungsmitteln.   13.    Der Verkäufer ist berechtigt Dritten Kleidungsartikel zu verkaufen, die zurückgewiesen und/oder  zurückempfangen wurden, ungeachtet der (Marken)-Etiketten des käufers, wenn die Entfernung des (Marken)-Etiketten zu Schaden oder Wertminderung des betreffenden Artikels führt.